Riester-Rente

Sparen mit Zulage

Die Riester-Rente, benannt nach dem früheren Arbeits- und Sozialminister Walter Riester, ist besonders geeignet für Beamte und alle, die mit einem betrieblichen Vorsorgevertrag keine oder nur wenig Sozialabgaben sparen, z.B. Mini-Jobber, Arbeitslosengeldempfänger oder Eltern im Erziehungsurlaub.

Mindestens vier Prozent des steuerpflichtigen Einkommens werden in einen zertifizierten Riester-Vertrag eingezahlt. Dabei kassieren Erwachsene eine Grundzulage und pro Kind eine Kinderzulage. Die Laufzeit gilt bis zum 60.Lebensjahr des Vertragsnehmers. Kapitalauszahlungen sind auf maximal 30 Prozent begrenzt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist allerdings eine zwischenzeitliche Entnahme des angesparten Kapitals zum Bau oder Kauf von Wohneigentum möglich.

Der einzige Haken: Einzahlungen erfolgen aus dem Bruttogehalt.

Doch das wiegt dieser Vorteil mehr als auf: Auch bei längerer Arbeitslosigkeit ist das ersparte Kapital in beiden Verträgen vor dem Zugriff des Arbeitsamts sicher. Weder das Guthaben aus Direktversicherungen noch aus Riester-Verträgen schmälert den Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Frauen im Vorteil

Im Gegensatz zu ungeförderten Privatrenten zahlt eine Frau für die gleiche Monatsrente trotz ihrer höheren Lebenserwartung nicht mehr als ein gleichalter Mann. Während der Familienpause genügt zudem schon ein Eigenbeitrag von 60 Euro, um die volle Zulage zu kassieren.

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