15.06.2011
Patientenverfügung
Ein Todesfall kann schneller eintreten als man denkt. Auch in jungen Jahren kann es durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit passieren, dass man seinen eigenen Willen nicht mehr selbstständig äußern kann. Dieser Umstand ist problematisch, da in solchen Fällen die Angehörigen über die Art und den Umfang der medizinischen Behandlung des Betroffenen entscheiden müssen. Diese Situation ist für Angehörige meist sehr belastend. Für den Betroffenen selbst besteht jedoch die Gefahr, dass wichtige Entscheidungen getroffen werden, die nicht in seinem Sinne sind. Der Ausweg ist eine Patientenverfügung.
Regelungen innerhalb der Patientenverfügung
Die Patientenverfügung beinhaltet unter anderem Regelungen zur medizinischen Versorgung. In der Verfügung werden Art und Umfang aller medizinischen Maßnahmen festgelegt. Darunter fallen auch die lebenserhaltenden Maßnahmen wie beispielsweise die Beatmung oder die künstliche Ernährung, dazu gehört aber auch die Organspende. Mit der Verfügung kann man also rechtzeitig regeln, ob gewisse lebenserhaltende Maßnahmen getroffen werden sollen oder nicht. Deshalb sollte man sich beim Verfassen ganz genau mit dem Thema beschäftigen.
Verfassen der Patientenverfügung
Die Patientenverfügung sollte man schriftlich verfassen. Dazu kann ein handschriftliches Dokument genutzt werden. Einige Anbieter wie Bestattungsplanung.de stellen jedoch auch eine kostenlose Patientenverfügung als Formular zur Verfügung, das man ausfüllen und herunterladen kann. Eine mündliche Äußerung über den eigenen Wunsch der Behandlung kann problematisch werden, denn diese ist nicht zweifelsfrei nachweisbar. So könnte es passieren, dass trotz der Äußerung falsche Maßnahmen getroffen werden. Daher ist jeden zu empfehlen die Verfügung niederzuschreiben, zu unterschreiben und diese sicher zu hinterlegen.
Hinterlegung einer Patientenverfügung
Den Ort für die Hinterlegung der Patientenverfügung sollte man mit Bedacht wählen. Die Verfügung muss im Bedarfsfall von den Angehörigen schnell zu finden sein. Am besten ist es, mehrere Exemplare an verschiedenen Orten zu hinterlegen. Eine Ausfertigung sollte der Hausarzt bekommen, weitere sollten bei Angehörigen aufbewahrt werden. Wurden im Laufe der Zeit verschiedene Verfügungen verfasst, gilt immer diejenige, die das jüngste Datum trägt. Werden mehrere Verfügungen verfasst, sollten diese zusammen aufbewahrt werden. Im Falle einer Feuerbestattung empfiehlt sich beispielsweise eine Kremationsverfügung. Auch wenn eine Bestattungsvorsorge mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen wurde, sollte diese zu den Verfügungen gelegt werden.